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Motivation durch Mitarbeiterbenefits


Wer im Bereich Personalmanagement den Geist der Zeit nicht verschlafen möchte, kommt an dem Thema Mitarbeiterbenefits nicht mehr vorbei. Das deutsche Steuerrecht bietet ein ganzes Potpourri an steuer- und SV-beitragsfreier oder zumindest entsprechend begünstigter betrieblicher Zusatzleistungen (Benefits). Je nach Branche und Mitarbeiterprofil stehen fast 40 solcher Maßnahmen zur Verfügung. Wer es versteht, diese geschickt in Anspruch zu nehmen, kann seine Mitarbeiter*innen dadurch nicht nur motivieren, sondern ermöglicht ihnen häufig sogar echte materielle Vorteile.


“Mitarbeiterbenefits”? Das klingt erst einmal positiv. Aber worum handelt es sich bei diesem Komposition überhaupt? Damit nicht der Eindruck entsteht, der Begriff sei nur eine weitere Floskel, mit der gewiefte Personaler:innen Eindruck bei ihrer Zielgruppe schinden möchten, folgt nun eine kurze Konkretisierung. Ganz allgemein sind Mitarbeiterbenefits Zusatzleistungen des Arbeitgebers für die Belegschaft. Man unterscheidet dabei zwischen zwei Arten von Zusatzleistungen.

Auf der eine Seite gibt es die steuer- und SV-freie Sachzuwendungen. Für diese Art von Benefit besteht ein monatlicher Freibetrag von 44 Euro pro Mitarbeiter*in, der für Gutscheine, Bücher, Kinokarten oder so ziemlich jede andere Sachleistung verwendet werden kann. Die zweite Form der Zusatzleistungen sind die steuerfreien oder steuerbegünstigten Sonderlohnarten. Dabei handelt es sich um ganz konkrete Leistungen, die vom Gesetzgeber steuerlich begünstigt werden. Ein Beispiel hierfür ist der Kinderbetreuungszuschuss, der es ermöglicht, dass Arbeitgeber abgabenfrei die Kindertagesstätten- oder Kindergartengebühren für den Nachwuchs ihrer Mitarbeiter*innen übernehmen können. Ein weiteres Beispiel ist das Leasen von E-Bikes über den Arbeitgeber.



Bisher hat das Schreckgespenst Steuerrecht verhindert, dass Mitarbeiter*innen ihre Einkommenssteuerpotentiale vollends ausschöpfen. Doch mit dem digital Zeitalter entstehen auch neue Lösungen für dieses Problem. So wirbt das Unternehmen Vyble damit, als erstes Unternehmen die Steuergesetzgebung eines Landes in einen Algorithmus überführt zu haben. Vyble ermöglicht es Unternehmen und ihren Mitarbeiter*innen mit wenigen Klicks sämtliche Einkommenssteuerpotentiale geltend zu machen. Die Beschäftigten profitieren dabei, von individuellen Angeboten für ihr persönliches Anforerungsprofil. Arbeitgeber profitieren von der einfachen Berechnung der Benefits und einer digitalen Umsetzung. Für die steuer- und SV-freien Sachzuwendungen bietet Vyble außerdem die Vyble Card an. Dabei handelt es sich um eine Art Geldkarte, die monatlich mit einem Betrag von 44 Euro beladen werden kann und Mitarbeiter*innen zum Kauf bestimmter Waren befähigt.


Bei RydeUp verfolgen wir die Entwicklungen von Unternehmen wie Vyble gespannt, denn unser Ryde4Business Tool verbindet Benefits, Motivation und betriebliches Gesundheitsmanagement. Abgabenfreie Mitarbeiterbenefits eignen sich natürlich prächtig als Prämien während einer Ryde4Business Kampagne eines Unternehmens. Darüber hinaus können wir uns auch vorstellen, mit Anbietern wie Vyble zu kooperieren und Angebote von Vyble selbst z.B. die Vyble Card in unserer App als Prämie anzubieten. Dabei handelt es sich jedoch nur um eine von vielen Ideen für die Zukunft. Dennoch möchten wir folgenden Erkenntnis festhalten: Der Markt für HR-Tools ist in Bewegung. Das bietet Chancen für Beschäftigte, Arbeitgeber und findige Unternehmer.

Autor: Thomas de Fries


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